Wer braucht einen Energieausweis?

Bei einem neu gebauten Gebäude oder einem Objekt, das verkauft oder vermietet werden soll, muss auch immer ein Energieausweis erstellt werden. Der Bauherr oder Eigentümer ist dafür verantwortlich, dass er die Ausstellung des Ausweises sicherstellt. Der Eigentümer oder Verkäufer ist dazu verpflichtet, dem Kaufinteressenten den Energieausweis zu zeigen und dem Käufer eine Kopie davon auszuhändigen. Der Ausweis enthält zudem in Bezug auf Modernisierungen des Gebäudes Empfehlungen. Dadurch wird auf kostengünstige Möglichkeiten zum Verbessern der Energieeffizienz hingewiesen, was jedoch letzten Endes keine Energieberatung ersetzt.

Was erläutert der Energieausweis?

Anhand des Energieausweises kann der energetische Zustand einer Immobilie, die Energieeffizienzklasse, erkannt werden. Der Ausweis enthält allgemeine Angaben zum Objekt, zu den Energieträgern, die für die Beheizung verwendet werden sowie zu den Energiekennwerten des Gebäudes. Dank des Ausweises ist es möglich, die energetische Beschaffenheit von Gebäuden zu vergleichen und die richtige Wahl des Objektes zu treffen, da die Energieeffizienz stets einen größeren Teil der Wohnkosten ausmacht. Zudem wird durch den Energieausweis der Druck auf Anbieter von unwirtschaftlichen Gebäuden erhöht. Jedoch können durch den Energieausweis nicht der zu erwartende Energieverbrauch und die -kosten vorhergesagt werden, da dies von verschiedenen Faktoren abhängt.

Zum Ausstellen des Energieausweises sind lediglich Personen berechtigt, die vorgeschriebene Qualifikationskriterien aufweisen. Jedoch gestaltet sich die Suche nach den zugelassenen Ausstellern häufig schwierig, da es keine vollständige Liste gibt. Eine gute Empfehlung ist, mit der Erstellung des Energieausweises den Makler zu beauftragen, da er mit dieser Aufgabe vertraut ist und er die Erstellung im Rahmen der Dienstleistungen mit anbietet. Eigentümern, die beim Verkauf oder einer Vermietung den Energieausweis nicht vorlegen können, denen droht ein Bußgeld.